A Geltungsbereich:
1. Die nachstehenden AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind wesentlicher
Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten
uneingeschränkt, soweit wir nicht im Angebotstext / Vertragstext / Text der Auftragsbe-
stätigung etwas Abweichendes vereinbaren.
2. Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Entgegenstehende AGB unserer Kunden sind für uns nur bindend, wenn sie von uns
schriftlich anerkannt werden. Unser Schweigen gilt nicht als Anerkennung widerspre-
chender AGB unserer Kunden.
B Definitionen:
1. Verbraucher sind natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Kunde ist jeder, der im Geltungsbereich dieser AGB mit uns einen Vertrag schließt, egal
ob er Unternehmer, Verbraucher oder keines von beiden ist.
C Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Alle Absprachen, auch ergänzender Art, die durch Telefon, Telegramm oder durch
Vertreter getroffen werden, bedürften zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestäti-
gung. Diese Bestimmung kann durch mündliche Vereinbarung nicht außer Kraft gesetzt
werden.
3. Wenn die Bestellung durch einen Verbraucher auf elektronischem Wege erfolgt, so
verpflichten wir uns, den Zugang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen.
4. Die zum Auftrag gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben
etc.) sind maßgebend. Die hierin befindlichen Angaben sind technische Darstellungen
und enthalten nur dann und im Einzelfall eine Zusicherung einer Eigenschaft, wenn dies
ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Geringe Abweichungen gelten als vertragsgemäß,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den
Kunden zumutbar ist.
5. Änderungen und Verbesserungen der Bauart und der Ausführungen bleiben vorbehal-
ten, soweit die Abweichung für den Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen
zumutbar ist.
6. Das Urheberrecht an allen unseren Unterlagen verbleibt bei uns.
7. In unseren Preisen sind grundsätzlich nicht enthalten: Elektroanschlüsse, Wasserzu-
und -abläufe, sowie Maurerarbeiten, einschließlich von Mauerdurchbrüchen und ähnli-
chen Arbeiten, die nicht zur reinen Installation gehören.
D Preise
1. Alle Preise werden in EURO ausgewiesen.
2. Preisänderungen nach Abgabe des Angebotes wegen Erhöhungen von Material- und
Lohnkosten sowie Preiserhöhungen unserer Zulieferer behalten wir uns vor, soweit nicht
die Leistung innerhalb eines Zeitraums vom 30 Tagen zu erbringen ist.
3. Sind Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsabschluss von uns zu erbringen, sind
wir berechtigt, Verhandlungen über eine Anpassung der Preise zu verlangen. Kommt auf
unser Verlangen keine Verhandlung zustande oder wird keine Einigung über die Anpas-
sung erzielt, sind wir berechtigt, die Leistungen einzustellen und die erbrachten Leistun-
gen abzurechnen.
4. Festpreise und Pauschalpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns
schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Lieferung,
Montage und den Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
5. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden
ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Wenn der Kunde einen mit uns geschlossenen Werkvertrag nach Auftragserteilung
kündigt, sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, 30 % der Auftragssumme
ohne Nachweis zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass unsere
ersparten Aufwendungen durch die Kündigung des Auftrags mehr als 70% betragen und
der Vergütungsanspruch damit unter 30 % liegt.
Sofern wir nachweisen, dass unsere Ersparnis durch die Kündigung des Auftrags
geringer als 70 % ist, können wir einen entsprechend höheren Prozentsatz der Auftrags-
summe als Vergütung geltend machen.
7. Sofern sich der Kunde unberechtigt von einem mit uns geschlossenen Vertrag löst,
können wir ohne Nachweis einen Betrag in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung
als Schadensersatz geltend machen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass
der eingetretene Schaden geringer ist oder ein Schaden nicht entstanden ist. Uns ist der
Nachweis gestattet, dass der eingetretene Schaden höher ist.
E Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ergibt sich hinsichtlich der erteilten
Auftragssumme folgende Fälligkeit:
1/3 der Summe bei Auftragserteilung, spätestens aber 8 Tage danach
1/3 der Summe bei Beginn der Lieferung
1/3 bei Übergabe bzw. Montageende
2. Die Annahme von Schecks bleibt für jeden Einzelfall vorbehalten. Die Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag nach Einlösung vorbehaltlos verfügen kön-
nen. Etwaige Mehrkosten für Einlösung gehen zu Lasten unseres Kunden. Wechsel
werden nicht angenommen.
3. Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn sowohl die Höhe des Skontoabzugs als
auch die Zahlungsfrist, in welcher der Skontoabzug gewährt wird, ausdrücklich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für Barzahlungen.
4. Ein Nachlass wird nur gewährt, wenn dieser ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.
Die Umdeutung anderer Vereinbarungen (z. B. über Skontoabzüge) in einen Nachlass
ist ausgeschlossen.
5. Zahlungen unserer Kunden werden bei mehreren offenen Forderungen von uns gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen auf diese verrechnet. Eine Tilgungsbestimmung steht
dem Kunden nicht zu.
6. Verzögerungen der Auslieferung bzw. Teilauslieferungen aus Gründen, die vom Kunden
zu vertreten sind oder deren Ursache im Risikobereich des Kunden liegt, berechtigen
uns, sämtliche bisherigen Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen.
F Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Kunden ist ausgeschlossen,
soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2. Unternehmer sind zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten darüber hinaus
nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen befugt.
3. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
G Auftragsannahme
1. Für die Annahme der Bestellung und den Umfang der von uns zu erbringenden
Leistungen und Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit
unseren AGB maßgeblich.
2. Erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht, so gilt der Liefer-
schein/Arbeitsnachweis als Auftragsbestätigung.
H Termine und Fristen
1. Liefertermine oder –fristen sind unverbindliche Näherungswerte, soweit wir die
Einhaltung des Termins nicht ausdrücklich schriftlich zusichern.
2. Termine und Fristen werden erst nach vollständiger Klärung aller Einzelheiten über die
Ausführung des Auftrages, frühestens nach Erstellung unserer Auftragsbestätigung
wirksam.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und
ähnliche Ereignisse, die von uns nicht beeinflusst werden können - haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann,
wenn von einem entsprechenden Ereignis unsere Lieferanten oder deren Unterlieferanten betroffen werden. Im Falle einer solchen Verzögerung sind wir berechtigt, die Liefe-
rung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teil-
weise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten.
6. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
7. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden
unverzüglich benachrichtigt haben.
8. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus einer solchen Leistungsverzögerung sind
ausgeschlossen.
9. Wir geraten nur dann in Verzug, wenn uns hinsichtlich der Leistungsverzögerung
mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Gegenüber Kunden,
die das Rechtsgeschäft nicht als Unternehmer abschließen, sind wir zu Teillieferungen
und Teilleistungen nicht berechtigt, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse daran
nachweist, die Leistung oder Lieferung zusammenhängend zu erhalten und nach der
Natur der Leistung eine Lieferung in einem Teil ohne erheblichen Zusatzaufwand mög-
lich ist.
11.Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die
Erfüllung der Zahlungsbedingungen.
12. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehen-
den Schadens zu verlangen.
13. Alle Mehrkosten, die durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen und Behinde-
rungen verursacht werden, sind auf Nachweis zu erstatten (z. B. Lagerhaltungskosten,
Kosten der Produktionsumstellung, Umlagerungskosten, Stillstandskosten von Personal
und Gerät und dgl.)
I Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
1. Für die Fälligkeit der Rechnung ist der Tag der Rechnungslegung maßgeblich.
2. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele sind wir berechtigt, für alle noch
ausstehenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder Vorauszahlung zu
verlangen.
3. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden Forderungen, unbeschadet ihrer Fälligkeit
und Laufzeit, sofort fällig. Alle vereinbarten Rabatte und Bonifikationen verfallen dabei.
4. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel
an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden rechtfertigen, sind wir berechtigt, Vorauszah-
lungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen hinsichtlich aller fälligen oder nicht
fälligen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen. Erfolgen die Vorauszahlun-
gen oder Sicherheitsleistungen nicht innerhalb einer gesetzten Frist, sind wir berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
J Versand
1. Die Art des Transportmittels wird von uns bestimmt.
2. Der Kunde kann keine Einwände gegen die Höhe der Kosten oder die Geeignetheit der
Versendungsart erheben, wenn er nicht spätestens 4 Wochen vor dem Versand genaue
schriftliche Anweisungen erteilt.
3. Eine Transportversicherung für versicherbare Risiken wird nur auf besondere Weisung
des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
4. Soweit eine besondere Versandart ausdrücklich gewünscht wird, gehen die Mehrkosten
zu Lasten des Kunden.
5. Zur Lieferung frei Bau gehört nicht das Abladen der Ware. Warte- und Entladezeiten von
mehr als 2 Stunden sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert nach Stunden-
aufwand berechnet.
6. Sämtliche Lieferungen und Leistungen setzen voraus, dass die Zufahrtswege sowie das
Gelände innerhalb der Baustelle, ggf. auch Fußböden und Decken bei jeder Witterung
ungehindert befahrbar sind. Eine Haftung für Schäden am Fahrboden oder an unterirdi-
schen Anlagen ist ausgeschlossen.
K Gefahrübergang und Erfüllungsort bei Kaufverträgen und Werklieferungsverträ-
gen
1. Grundsätzlich ist der Vertragsgegenstand am Ort unseres Betriebes vom Kunden
abzuholen. Der Sitz unseres Betriebes ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Kaufvertrag.
2. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
geliefert.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht im Falle
der Versendung auf einen Kunden, der Unternehmer ist, bereits über, wenn die Sen-
dung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
4. Dies gilt auch bei Transport der Ware durch unser Personal oder wenn die Waren von
einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versandt werden.
5. Das Bruchrisiko während des Transportes trägt der Unternehmer.
6. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Über-
gabe des Vertragsgegenstands auf den Käufer über.
7. Falls sich die Versendung an einen Kunden ohne unser Verschulden verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei
Teillieferungen.
L Beanstandung und Gewährleistung
1. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des BGB,
soweit sich nachfolgend nicht etwas anderes ergibt.
2. Bei Kaufverträgen über gebrauchte Gegenstände verjähren die Gewährleistungsansprü-
che eines Verbrauchers innerhalb eines Jahres ab Erhalt des Vertragsgegenstands.
3. Bei Verträgen mit Personen oder Personenmehrheiten, die nicht Verbraucher sind, wird
die Gewährleistung wegen gebrauchter Vertragsgegenstände ausgeschlossen, Die
Gewährleistung hinsichtlich neu hergestellter Vertragsgegenstände wird auf ein Jahr ab
Gefahrübergang beschränkt.
4. Von der Gewährleistung sind leicht zerbrechliche Gegenstände ausgenommen (Glas,
Emaille, Lack, Thermometer und dgl.).
5. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
6. Soweit wir die Gewährleistung nach obigen Regelungen übernehmen, leisten wir dafür
Gewähr, dass sich die Kaufgegenstände in einem unter Berücksichtigung der Betriebs-
dauer und des normalen Verschleißes für gleichartige Sachen üblichen Zustand befinden.
7. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Die weiter-
gehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, die insbesondere für Kaufleute von
Gesetzes wegen gelten, bleiben unberührt.
8. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
9. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz – soweit ein solcher
Anspruch besteht -, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben.
10. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass ein Fall der Gewährleistung eingetreten ist,
verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten,
a) dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung
an uns geschickt wird oder dass der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält,
damit ein Servicetechniker die Reparatur beim Kunden vornehmen kann.
11.Hat die erste Nacherfüllung nicht zur Beseitigung der gerügten Mängel geführt, sind wir
berechtigt, ein 2. Mal die Nacherfüllung zu versuchen.
12. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anprei-
sungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaf-
fenheitsangabe der Ware dar.
13. Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der
Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
14. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
15.Wenn der Kunde eigene Reparaturversuche unternimmt oder durchführen lässt bevor
uns Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde, erlischt die Gewährleistungspflicht
wegen des entsprechenden behaupteten Mangels.
16. Sofern wir entsprechend dem Wunsch des Kunden Reparaturen durchführen oder
Beträge erstatten, so liegt darin kein Anerkenntnis unserer Gewährleistungspflicht.
17.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und
sind nicht abtretbar.
18.Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
19.Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den
Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
M Garantie
1. Eine Garantie wird neben den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nicht gewährt.
2. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Diese haben jedoch nur zwischen dem
Kunden und dem Hersteller Rechtswirkungen.
N Haftung aus anderem Rechtsgrund
1. Hinsichtlich der wesentlichen Vertragspflichten haften wir für Vorsatz und jede
Fahrlässigkeit, soweit die Schäden typischerweise vorhersehbar sind.
2. Im Übrigen können Ersatzansprüche nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Vertragsverletzung geltend gemacht werden.
3. Gegenüber Kaufleuten haften wir auch bei grobem Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, diese haben die Funktion von leitenden Angestellten.
4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist,
haften wir nur in Höhe etwaiger damit verbundener Nachteile des Kunden, z. B. höherer
Versicherungsprämien oder von Zinsnachteilen bis zur Schadensregulierung durch die
Versicherung.
5. Die Haftung für den Ersatz von Aufwendungen nach § 284 BGB richtet sich ebenfalls
nach den vorstehenden Nr. 1. bis 4. dieser Bedingungen. Die Haftung für Aufwendungen
beträgt ein Drittel des vereinbarten Kaufpreises. Aufwendungen werden nur in Höhe der
üblichen und angemessenen Kosten für die jeweilige Aufwendung ersetzt. Fahrtkosten
werden, soweit wir nach § 284 BGB haften, maximal in Höhe der Kosten für ein öffentli-
ches Verkehrsmittel ersetzt. Übernachtungskosten werden auf den Marktpreis für ein
übliches Hotelzimmer beschränkt.
6. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar
ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Nr. 1 - 6) gelten nicht für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
O Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig
zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach
unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an
der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde
verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht,
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (ein-
schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
5. Wir ermächtigen den Kunden – jederzeit widerruflich -, die an uns abgetretenen
Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Kunde.
7. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde unsere Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und uns erforderliche Reparaturen unverzüglich anzuzeigen.
8. Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, können von uns jederzeit besichtigt
werden.
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
10. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrage.
P Anwendbares Recht
1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen.
Q Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle auf dem Vertragsverhältnis beruhenden Verpflichtungen, auch die
des Kunden, ist unser Firmensitz.
R Gerichtsstand
1. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. von § 38 Abs. 1 ZPO, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Weiden i.d.Opf.
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen aus Schecks.
3. Wir sind jedoch berechtigt auch das Gericht anzurufen, dass auf Grund gesetzlicher
Vorschriften ohne die obige Gerichtsstandsvereinbarung zuständig wäre.
4. Kunden, die als Kaufmann uns gegenüber auftreten, sind als Vollkaufmann anzusehen.
S Schlußbestimmung
1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
2. Im Falle der Unwirksamkeit werden die betroffenen Bestimmungen durch die entspre-
chenden gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB ersetzt.
3. Abweichend von Nr. 2 soll in dem Fall, dass eine der individuell vereinbarten Bestim-
mungen unwirksam ist, eine zulässige Regel gelten, die der beabsichtigten Regelung
am nächsten kommt.
ZEIGO Kälte-Klimatechnik GmbH ; St.-Veit-Str. 29 ; D-96114 Hirschaid
AGB ́s
Stand: 01.01.2021